SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Hiermit ermächtige ich die Stadt Stühlingen, wiederkehrende Zahlungen widerruflich von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadt Stühlingen auf meinem Konto gezogene Lastschriften einzulösen. Mir ist bekannt, dass ich innerhalb von 8 Wochen - beginnend mit dem Belastungsdatum - die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bei nicht ausreichender Deckung besteht seitens der Bank keine Verpflichtung zur Einlösung der Abbuchung. Für die Rücklastschrift werden evtl. Bankgebühren fällig.
Stadt Stühlingen, Schlossstr. 9, 79780 Stühlingen
DE53ZZZ00000010655
Die Mandatsreferenz wird von der Stadt Stühlingen vergeben.

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Stadtkasse Stühlingen
Tel.: 07744/532-44
E-Mail: stadtkasse@stuehlingen.de
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